Zinseinnahmen sind steuerpflichtige Erträge
Zinserträge sind steuerpflichtig
Zinserträge wie Tagesgeldzinsen sind steuerpflichtige Erträge die seit 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert werden. Vor 2009 wurden Zinseinnahmen wie normales Einkommen besteuert, per Abschlag als Zinsabschlagssteuer in Höhe von 30 % direkt von der Bank, abgerechnet wurde im Rahmen der Steuererklärung am Jahresende direkt mit dem Finanzamt .
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % von den 25 %), insgesamt also 26,375 %. Ggf. kommt noch die Kirchensteuer dazu (8 bzw. 9 % von den 25 %) die auf Antrag ebenfalls von den Banken abgeführt wird. Die maximale Belastung ist demnach nicht höher als 28 %.
Bisher lag die maximale Besteuerung von Zinserträgen einkommensabhängig bei bis zu 42 % bzw. 45 %. Allerdings unterliegen mehr Einkunftsarten der Abgeltungssteuer als wie bisher der Zinsabschlagssteuer, wer ein Wertpapierdepot hat wird ein Lied davon singen können.
Anleger bei denen Tagesgeldzinsen die einzigen der Abgeltungssteuer unterliegenden Erträge sind haben demnach ein Vorteil von bis zu 17 %. Sollte der bei der Steuererklärung festgestellte persönliche Steuersatz unter 25 % liegen wird die Differenz zur gezahlten Abgeltungssteuer erstattet.
