Das Post-Ident-Verfahren
Hat Ihre künftige Tagesgeldbank Ihren Sitz in Deutschland ist vorgeschrieben, dass die Legitimation mit dem Post-Ident Verfahren zu erfolgen hat. Dies dient als Nachweis der zweifelsfreien Feststellung dass der Antragssteller auch tatsächlich die im Kontoantrag angegebene Person ist. Das Formular für das Post-Ident-Verfahren liegt den Unterlagen bei die Sie mit der Beantragung des Kontos erhalten haben.
Mit dem unterschriebenen Kontoantrag und dem Post-Ident-Formular muss der Antragssteller dann zu einer Postfiliale gehen und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn die Angaben in Ordnung sind bestätigt der Post-Mitarbeiter die Identität des Antragssteller und leitet beide Formulare an die Bank weiter was der abschließende Schritt im Prozess der Kontoeröffnung ist. Das Post-Ident-Verfahren schafft Sicherheit und beugt Missbrauch vor, dem Kunden entstehen dafür keine Kosten.
Ausländische Banken müssen nicht das Post-ID-Verfahren nutzen und geben sich in der Regel mit geringeren Nachweisen zufrieden wie z.B. mit einer Kopie des Personalausweis und der Bestätigung der Email-Adresse als Verifikation. Den Banken entsteht ja bei Guthaben-Konten wenig Risiko, nachvollziehbar wenn der Aufwand bei Kontoeröffnung dann möglichst gering gehalten wird. Dies ist allerdings die einzigste Einschränkung mit der Anleger sich zufrieden geben sollten, auch oder gerade bei ausländischen Banken.
Sobald die Unterlagen bei der Bank angekommen und abschließend geprüft worden wird Ihr Tagesgeldkonto eröffnet. Dies nimmt in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit in Anspruch. Sie erhalten eine Bestätigung dass Ihr Konto nun angelegt wurde und zur Verfügung steht.